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EU-Heimtierausweis für Reisen nach Kroatien

Was der EU-Heimtierausweis ist, wer ihn ausstellen darf, welche Einträge Pflicht sind, Gültigkeitsregeln und das Verfahren bei Verlust, alles, was Reisende nach Kroatien wissen müssen.

Croatia Pet Guide RedaktionVeröffentlicht am 28. April 2026Aktualisiert am 2. Mai 20266 Min. Lesezeit

Zuletzt geprüft: April 2026 | Quellen: EU-Verordnung 576/2013 - Durchführungsverordnung EU 577/2013 - Europäische Kommission DG SANTE - Kroatische Veterinärdirektion (veterinarstvo.hr) - Narodne novine NN 145/14

Wahrscheinlich haben Sie auf der Hundewiese schon Leute vom „Heimtierausweis" reden hören, als sei es eine Selbstverständlichkeit: Termin machen, Pass holen, nach Kroatien fliegen. Wenn Sie in einem EU-Land leben und Ihr Hund Mikrochip und Impfung hat, ist es weitgehend so einfach. Aber es gibt eine Handvoll Regeln, an denen jedes Jahr Reisende scheitern, und die Folgen, abgewiesen am Flughafen oder an der kroatischen Grenze, will man am Reisetag nicht entdecken.

Hier alles Wichtige, gestützt auf die EU-Verordnung und die kroatische Veterinärdirektion.

Was der EU-Heimtierausweis ist

Der EU-Heimtierausweis ist ein offizielles Dokument, das ein staatlich ermächtigter Tierarzt ausstellt und das alles dokumentiert, was zur Bestätigung dient, dass ein Hund, eine Katze oder ein Hausfrettchen rechtlich zwischen EU-Mitgliedstaaten und bestimmten weiteren Ländern reisen darf.

Rechtsgrundlage ist Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken. Format, exakte Abschnitte, Aufbau und Sprachen sind in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission festgelegt. Beide Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Staaten, einschließlich Kroatien.

Der Ausweis ist ein dunkelblaues Heft mit dem EU-Emblem und dem Schriftzug „European Union / Pet Passport" (in der oder den Sprachen des Ausstellungsstaats). Er enthält zwölf nummerierte Abschnitte:

  • Abschnitt I: Halterangaben
  • Abschnitt II: Beschreibung des Tiers (Art, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe, besondere Kennzeichen)
  • Abschnitt III: Kennzeichnung (Mikrochip-Nummer, Implantationsdatum und -ort, gegebenenfalls Tätowierung)
  • Abschnitt IV: Angaben des ausstellenden Tierarztes
  • Abschnitt V: Eintrag der Tollwutimpfung (Datum, Produkt, Charge, nächster Termin)
  • Abschnitt VI: Tollwut-Antikörper-Titration (nur für Reisen in/aus bestimmten Hochrisikoländern erforderlich, nicht für Reisen innerhalb der EU oder aus gelisteten Drittländern wie den USA)
  • Abschnitt VII: Behandlungen gegen Echinococcus/Bandwurm (für Finnland, Irland, Norwegen, Malta, Nordirland erforderlich, für Kroatien nicht)
  • Abschnitt VIII: Sonstige Impfungen (Staupe, Parvovirose, Leptospirose etc., hier dokumentiert, aber für die Einreise nach Kroatien rechtlich nicht erforderlich)
  • Abschnitt IX: Klinische Untersuchung für die Verbringung
  • Abschnitte X bis XII: Verwaltungs- und Zusatzangaben

Wer ihn ausstellen darf

Nur ein von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats ermächtigter Tierarzt darf einen EU-Heimtierausweis ausstellen. Das ist nicht jeder Tierarzt. In Kroatien ist die ermächtigende Stelle die Uprava za veterinarstvo i sigurnost hrane (Veterinär- und Lebensmittelsicherheitsdirektion) im Landwirtschaftsministerium, mit dem zentralen Verzeichnis auf veterinarstvo.hr.

Praktisch sind die meisten zugelassenen Privatpraxen in EU-Ländern als Aussteller ermächtigt, fragen Sie aber bei Ihrer Praxis nach, bevor Sie einen Termin gezielt für einen Pass buchen. Ist Ihre Praxis nicht ermächtigt, kann sie Sie meist an eine in der Nähe verweisen.

Bewohner Großbritanniens (England, Schottland, Wales) können keinen gültigen EU-Heimtierausweis für die Reise nach Kroatien erhalten. Seit 22. April 2026 werden EU-Heimtierausweise, die an Personen mit Wohnsitz in Großbritannien ausgestellt wurden, auch wenn sie zuvor von EU-Tierärzten ausgestellt wurden, für die Einreise in die EU nicht mehr anerkannt. Britische Reisende müssen stattdessen eine Animal Health Certificate verwenden. Bewohner Nordirlands bleiben im EU-Heimtierreise-System und können in NI gültige EU-Heimtierausweise erhalten.

Pflichteinträge

Der Ausweis ist nur dann rechtswirksam für internationale Reisen, wenn er drei vollständige und in der korrekten Reihenfolge eingetragene Punkte enthält:

1. Mikrochip-Eintrag (Abschnitt III). Die Mikrochip-Nummer muss zu einem ISO 11784/11785-konformen Transponder gehören. Das Implantationsdatum ist einzutragen. Wurde der Mikrochip vor oder am selben Tag wie die Tollwutimpfung implantiert, ist der Pass in Ordnung. Liegt das Mikrochip-Datum nach dem Tollwut-Datum, gilt die Impfung nach EU-Recht als ungültig und Reisen sind nicht erlaubt, bis nach dem korrekten Chip-Datum eine neue Impfung erfolgt.

Tätowierungen, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurden, werden weiterhin anerkannt, sofern klar lesbar, aber für jedes Tier, das nach diesem Datum gechippt oder neu geimpft wurde, gelten nur ISO-konforme Mikrochips.

2. Tollwut-Impfeintrag (Abschnitt V). Muss enthalten: Produktname, Hersteller, Chargennummer, Verabreichungsdatum, Beginn der Gültigkeit (21 Tage nach Grundimmunisierung), Ende der Gültigkeit (gemäß Datenblatt des Herstellers). Der Impfstoff muss inaktiviert oder rekombinant sein, lebende Tollwutimpfstoffe werden nicht akzeptiert.

Das Tier muss zum Zeitpunkt der ersten Tollwutimpfung mindestens 12 Wochen alt sein. Die 21-Tage-Wartefrist vor der Reise beginnt mit dem Datum der Grunddosis, nicht mit dem Datum der Mikrochip-Implantation oder der Pass-Ausstellung.

Eine vor Ablauf der vorherigen Dosis verabreichte Auffrischung gilt als kontinuierliche Impfreihe, ohne neue Wartefrist. Eine nach Ablauf verabreichte Auffrischung gilt als neue Grundimmunisierung, die 21-Tage-Wartefrist greift erneut.

3. Klinische Untersuchung (Abschnitt IX). Für die Verbringung zwischen EU-Mitgliedstaaten ist eine klinische Untersuchung mit gültigem Heimtierausweis rechtlich nicht vorgeschrieben. Abschnitt IX ist im Dokument enthalten, damit eine Tierarztpraxis eine durchgeführte Untersuchung eintragen kann (etwa vor Flugreisen, wenn die Fluggesellschaft eine Reisetauglichkeitsbescheinigung verlangt), für die Grenzkontrolle innerhalb der EU genügt der Pass jedoch auch ohne aktuellen Eintrag in Abschnitt IX. Die 10-Tage-Frist für eine klinische Untersuchung gilt für die Veterinärbescheinigung nach Anhang IV bei Einreise in die EU aus Drittländern, nicht für den EU-Heimtierausweis.

Wo Sie ihn bekommen (nach EU-Land)

Das Verfahren ist in allen EU-Staaten dasselbe:

  1. Eine ermächtigte Tierarztpraxis kontaktieren.
  2. Bestätigen, dass Hund, Katze oder Frettchen ISO-konform gechippt ist.
  3. Falls noch keine Tollwutimpfung erfolgt ist, im selben Termin nachholen (Mikrochip zuerst, falls noch nicht vorhanden).
  4. 21 Tage nach der Grundimmunisierung warten.
  5. Die Praxis stellt den Pass aus und stempelt ihn, er bleibt lebenslang bei Ihnen. Eine separate klinische Untersuchung (Abschnitt IX) kurz vor der Reise ist innerhalb der EU optional, kann aber sinnvoll sein, wenn Ihre Fluggesellschaft eine Reisetauglichkeitsbescheinigung verlangt.

Die Kosten variieren nach Land und Praxis. In Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Polen, Tschechien und Italien liegen die Gesamtkosten für Mikrochip plus erste Tollwutimpfung plus Pass plus Untersuchung typischerweise bei 50 bis 150 Euro, je nachdem ob in einem oder zwei Terminen erledigt. In Kroatien selbst sind die Kosten niedriger, etwa 30 bis 60 Euro insgesamt in einer Zagreber Praxis, in kleineren Städten weniger.

Gültigkeitsregeln

Das Pass-Dokument selbst hat keinen Ablauf, es ist lebenslang gültig.

Was abläuft, ist der Tollwutimpfeintrag darin. Das Datum der nächsten fälligen Impfung in Abschnitt V bestimmt, bis wann der Pass für internationale Reisen verwendet werden kann. Auffrischungen vor diesem Datum planen, nicht danach.

Pässe alten Formats, ausgestellt vor dem 29. Dezember 2014 nach der Vorgängerregelung 2003/803/EG, bleiben in Kroatien und der EU gültig, ein Wechsel auf das neue Format ist nicht erforderlich, solange die Impfeinträge aktuell sind.

Ein in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellter Pass gilt für die Reise in jeden anderen, einschließlich Kroatien. Sie brauchen keinen kroatischen Pass für die Einreise nach Kroatien, ein deutscher, österreichischer, polnischer, italienischer oder anderer EU-Pass funktioniert überall.

Verfahren bei Verlust

Es gibt kein zentrales EU-Verfahren für verlorene oder beschädigte Heimtierausweise. Jeder Mitgliedstaat regelt das auf nationaler Ebene.

In Kroatien stellt jeder ermächtigte Tierarzt einen Ersatzpass aus. Die Praxis ruft die Mikrochip-Daten aus dem Središnji upisnik pasa (zentrales Hunderegister) und die Impfhistorie aus dem Register SVIS ab und stellt einen neuen Pass mit neuer Seriennummer aus. Die alte Pass-Nummer wird gesperrt. Maßgebliche kroatische Vorschrift ist Pravilnik o putovnici za kućne ljubimce, Narodne novine 145/14, eine englischsprachige Schritt-für-Schritt-Anleitung der kroatischen Regierung gibt es nicht; wenden Sie sich direkt an einen ermächtigten Tierarzt.

Verlieren Sie den Pass im Ausland, etwa in Kroatien während des Urlaubs, brauchen Sie einen in Kroatien ausgestellten Ersatzpass oder ein neues Zertifikat, bevor Sie heimreisen, sofern Ihr Heimatland das Dokument verlangt. Für die Rückreise in einen anderen EU-Staat reicht der neue kroatische Pass. Für die Rückreise nach Großbritannien benötigen Sie ohnehin eine UK-Animal-Health-Certificate.

Verlieren Sie den Pass zu Hause vor der Reise, kann die ausstellende Praxis ihn meist aus eigenen Aufzeichnungen ersetzen, sofern Impf- und Mikrochip-Daten aktuell sind. Mindestens eine Woche für den Ersatz plus Zeit für eine etwaige klinische Untersuchung einplanen.

Quellen

EU-Verordnung 576/2013 und Durchführungsverordnung 577/2013 (eur-lex.europa.eu); Europäische Kommission DG SANTE; Kroatische Veterinärdirektion (veterinarstvo.hr); Pravilnik o putovnici za kućne ljubimce, Narodne novine 145/14 (narodne-novine.nn.hr); GOV.UK pet travel guidance; DAERA Nordirland.